
Die EU-Richtlinie zur Förderung der Verwendung Erneuerbarer Energien (EE-Rl) 2009/28/EG muss bis zum 05. Dezember 2010 in nationales Recht umgesetzt sein.
In dieser EU-Richtlinie wurden die Nachhaltigkeitsanforderungen für die energetische Nutzung von Biomasse festgelegt. Diese Richtlinie und die zur nationalen Umsetzung erlassenen Nachhaltigkeitsverordnungen verlangen für Biokraftstoffe und für flüssige Biomasse (Pflanzenöl) einen Nachhaltigkeitsnachweis. Dieser kann u.a. nur dann ausgestellt werden, wenn alle Unternehmen entlang der Produktionskette entsprechend den Vorgaben der Nachhaltigkeitsverordnungen zertifiziert sind.
Von diesen Regelungen sind vor allem Raps für die Produktion von Biodiesel bzw. Getreide für die Herstellung von Bioethanol betroffen.
Die eigentliche Zertifizierung beginnt bei der ersten Schnittstelle (Ersterfasser).
Landwirtschaftliche Erzeugerbetriebe müssen sich nicht zertifizieren lassen, es genügt hier die Abgabe der beiliegenden Selbsterklärung. Die Erklärung ist mit Ihren Interessenvertretern vom Deutschen Bauernver-band und den Landesverbänden abgestimmt.
Als Ersterfasser der Biomasse sind wir verpflichtet, die Nachhaltigkeit der Ware gegenüber unseren Handelspartnern und Kunden nachzuweisen. Damit wir diese gesetzliche Pflicht erfüllen und Biomasse zur energetischen Nutzung an unsere Handelspartner liefern können, bitten wir Sie um Rückgabe der unter-schriebenen Erklärung bis zum 14.07.2010 per Post an: Raiffeisen Service Waren GmbH & Co KG; Dudeldorfer Straße; 54657 Badem oder per Fax an 06563 / 96 76 40.
Auf der Homepage des Deutschen Bauerverbandes können Sie eine Broschüre zur Nachhaltigkeitszertifizierung mit Erläuterungen zur Selbsterklärung herunterladen oder einsehen.
In unseren Betriebsstätten halten wir Musterselbsterklärungen vor und bei weiteren Fragen steht Ihnen Herr Jürgen Huck unter der Telefonnummer 06563 / 96 76 20 gerne zur Verfügung.
Natürlich können Sie Ihre Selbsterklärung auch online ausfüllen und und zumailen.
Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe.